Betriebliche Altersvorsorge


Dazu finden Sie hier nützliche Dokumente (PDF):

1. Allgemeines

Die betriebliche Altersvorsorge sollte nicht nur ein fester Bestandteil der Vorsorge des Arbeitnehmers  sein, vielmehr bietet sie den Unternehmen (www.status-beratung.de) die Chance, sich als attraktiver Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren.

Neben dem Pensionsfonds und der Pensionskasse dominieren die Direktversicherung, die Unterstützungskasse und die Pensionszusage.

2. Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die durch den Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Die Leistungen aus dieser Versicherung fließen ganz oder teilweise dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen zu.

Bei der Direktversicherung wird ein Jahresbeitrag von max. € 2.688 (224€ mtl.) in 2012 steuerlich gefördert. Der Arbeitnehmer profitiert doppelt:

  • Steuerstundungseffekt
    Das heißt, die Besteuerung wird ins Alter verlegt. Hierbei fällt der Steuersatz im Alter regelmäßig geringer aus als im aktiven Erwerbsleben.
  • Hoher Zinseffekt
    da die Beiträge in der Aufschubphase eine Rendite steuerfrei erwirtschaften.


Weitere Vorteile im Überblick:

  • Steuerbefreite Beiträge bis max. € 2.6488 p.a. in 2012.
  • Dieser Betrag erhöht sich sogar noch um weitere 1.800€ sofern nicht noch die Altregelung der Pauschalversteuerung nach §40b EStG genutzt wird.
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bis zu einem Betrag von €2.688 in 2012.
  • Vertrag kann im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch privat weitergeführt werden oder bei einem neuen Arbeitgeber zur Übernahme vorgelegt werden.
  • Verträge, die der betrieblichen Altersvorsorge dienen, sind von der Anrechnung auf
  • Arbeitslosengeld II geschützt.

Die Direktversicherung ist bei mittelständischen Arbeitgebern sehr beliebt. Die Zahl der Verträge stieg in den letzten Jahren auf über € 6 Mio. mit einer Versicherungssumme von rund € 150 Mrd. an.

3. Unterstützungskasse (UKasse)

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Die Verwaltung der baV wird von der Unterstützungskasse übernommen.

Der Arbeitgeber erteilt seinem Mitarbeiter eine Versorgungszusage und leistet die Zuwendungen an eine Unterstützungskasse. Diese schließt eine Rückdeckungsversicherung ab und zahlt dem Mitarbeiter bei Rentenbeginn die vereinbarte Rente aus. Da keine Obergrenze für Beiträge existiert, ist eine Vollversorgung möglich.

Dieser Durchführungsweg ist für Unternehmen interessant, die hohe Zusagen finanzieren wollen und Bilanzneutralität fordern. Er eignet sich daher insbesondere für Führungskräfte und leitende Angestellte.

Die Vorteile

  • Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei und in ihrer Höhe praktisch unbegrenzt.
    (Prüfung der Angemessenheit)
  • Die Steuerpflicht wird ins Rentenalter verlagert. Hier ist die Steuerbelastung i.d.R. deutlich geringer als während der Erwerbstätigkeit.
  • Die gegenüber den Mitarbeitern eingegangen Verpflichtungen sind bilanzneutral.

4. Pensionszusage (rückgedeckte Direktzusage)

Bei der Pensions- oder Direktzusage verpflichten Sie sich als Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Versorgungsfalls die jeweils vereinbarte Leistung in Form einer Rentenzahlung oder einer Kapitalleistung zu zahlen. Ihnen obliegt die Finanzierung der Versorgungsleistungen, die in der Regel während der Anwartschaftszeit über Pensionsrückstellungen erfolgt.

Zur finanziellen Absicherung Ihrer Verpflichtung wird eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben Ihres Mitarbeiters abgeschlossen. Auch hier ist eine Vollversorgung möglich.